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Urheberrechtlicher Hinweis für den Trendelburger Sonntagsmarkt

Die Inhalte und das Veranstaltungskonzept des Trendelburger Sonntagsmarktes, einschließlich der auf den Websites www.trendelburger.de und www.trendelburger-sonntagsmarkt.de veröffentlichten Texte, Konzepte, Grafiken und sonstigen Materialien, sind urheberrechtlich geschützt. Gemäß den Vorgaben des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gelten diese Werke als individuelle, persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG).

Das Urheberrecht sowie sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten liegen zu 100 Prozent bei:

Uwe Beer
Auf der Walme 16
34388 Trendelburg

Nutzungsbeschränkungen und Schutz vor Adaptionen

Es ist ausdrücklich untersagt, die geschützten Inhalte, einschließlich des Veranstaltungskonzepts, in jeglicher Form zu:

  • vervielfältigen,
  • bearbeiten,
  • verbreiten,
  • an Dritte weiterzugeben oder
  • in abgewandelter Form zu nutzen, um sie als Grundlage für eigene Veranstaltungen, Konzepte oder Veröffentlichungen zu verwenden.

Dies gilt sowohl für direkte Übernahmen als auch für Anpassungen, Modifikationen oder Nachahmungen, die eine unautorisierte Nutzung des geschützten Konzepts darstellen.

Die Schaffung eines ähnlichen oder abgeleiteten Werks, das auf den geschützten Inhalten basiert, ist ebenfalls untersagt. Dies schließt jegliche Form der Adaption ein, unabhängig davon, ob sie für kommerzielle oder private Zwecke erfolgt.

Folgen von Urheberrechtsverletzungen

Jegliche Verletzung dieser Rechte kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies umfasst:

  1. Abmahnung und Unterlassung: Eine unbefugte Nutzung führt zu einer Abmahnung mit der Aufforderung zur sofortigen Unterlassung (§ 97a UrhG).
  2. Schadensersatzforderungen: Der Rechteinhaber kann Schadensersatz geltend machen (§ 97 UrhG). Hierzu gehören:
      • Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr für die Nutzung,
      • Erstattung entgangener Gewinne und
      • Ersatz sonstiger wirtschaftlicher Schäden.
  3. Gerichtliche Schritte: In schwerwiegenden Fällen behält sich der Rechteinhaber gerichtliche Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen oder Klagen vor.

Hinweis zur Genehmigung

Sollten Sie Interesse an der Nutzung, Anpassung oder Adaption des Veranstaltungskonzepts oder einzelner Inhalte haben, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung von Uwe Beer erforderlich. Anfragen zur Genehmigung können schriftlich an die oben genannte Adresse gerichtet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen. Der Schutz kreativer Leistungen gewährleistet die Einzigartigkeit und Qualität des Trendelburger Sonntagsmarktes.